Wer Menschen
vertritt, muss sie von
Grund auf verstehen.

Als ausgewiesene Spezialistin für Familien- und Erbrecht biete ich Ihnen vollumfassende Rechtsberatung und –beistand in allen Fragen dieser sensiblen Rechtsgebiete.

Viele Jahre Erfahrung in Groß- und mittelständischen Kanzleien haben gezeigt: Erst die Berücksichtigung auch der steuer- und gesellschaftsrechtlichen Aspekte bringt einen Mehrwert in der familien- und erbrechtlichen Beratung und Verfahrensvertretung.

Als Fachanwältin für Familienrecht löse ich für Sie Ihre familien- und erbrechtlichen Rechtsangelegenheiten und vertrete Sie in Verfahren in diesen Rechtsgebieten unter Berücksichtigung aller sich ergebender Aspekte.

Beziehungen sind
eine Welt für sich.
Auch im Recht.

Wenn eine Ehe/Lebens­partnerschaft/Lebens­gemeinschaft auseinandergeht, kommt es häufig zu Streitigkeiten, insbesondere, wenn aus dieser Kinder hervorgegangen sind. Bei allen sich aus diesen höchstpersönlichen Rechtsverhältnissen ergebenen Fragen, Gestaltungsbedarf und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vertrete ich Sie:

  • Ehe- und Partnerschaftsverträge
  • Scheidungen, Scheidungsfolgen und -vereinbarungen
  • Trennungen, Trennungsfolgen und -vereinbarungen
  • Familienrechtliche Angelegenheiten mit internationalem Bezug
  • Vermögens­auseinander­setzungen von Immobilien (insbesondere auch Teilungsversteigerung) Konten und von Gesellschaften
  • Bewertungen von Unternehmen
  • Einkommensberechnungen (insbesondere auch bei Selbstständigen)
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes
  • Kindschaftssachen, wie Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesentführung
  • Abstammung, wie Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft
  • Adoptionen (insbesondere auch Erwachsenenadoptionen)
  • Ehewohnungs- und Hausratssachen (insbesondere auch Zuweisung der Ehewohnung)
  • Gewaltschutzverfahren
Zu wissen wie, ist
gerade im Recht
das Wichtigste.

Wenn eine Person gestorben ist, sind Gestaltungen des Vermögensübergangs nicht mehr möglich. Daher sollten Sie rechtzeitig Regelungen für den Fall des Todes treffen. Im Vorfeld lassen sich Erbschaftssteuern optimieren und Streitigkeiten vorbeugen. Wenn der Todesfall eingetreten ist, löse ich für Sie alle rechtlichen Fragestellungen und vertrete Sie bei etwaigen Streitigkeiten. Auch sollten Sie rechtzeitig an eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht denken.

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Pflichtteil
  • Vermögens­auseinander­setzungen
  • Strukturierungen und Übertragungen von Vermögen, Immobilien und Gesellschaften
  • Übertragungen im Hinblick auf ein künftiges Erbrecht
  • Nachlassstreitigkeiten
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung
  • Stiftungen
  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Berücksichtigung erbschaftsteuer- und gesellschaftsrechtlicher Aspekte
Das Leben ist im Recht
kompliziert. Ich mache es
für Sie einfach.
Wie die Familien selbst, sind das Familien- und auch Erbrecht eine sensible und emotionale Angelegenheit. Denn Vertrauen und die Kenntnis privater Details sind die Beratung und Verfahrensführung. Schließlich werden gerade im Familien- und Erbrecht weitreichende Entscheidungen getroffen. Dank meiner Spezialisierung auf diesen Gebieten begleite ich Mandanten seit vielen Jahren in ihren privatesten Angelegenheiten.
Mein Berufsweg und die Spezialisierung auf Familien- und Erbrecht bereits im Studium hat mich durch namhafte Kanzleien in Deutschland geführt. Das hat mich motiviert, eine eigene Rechtsanwaltskanzlei für Familien- und Erbrecht in meiner Heimat Bielefeld zu gründen. Unter Berücksichtigung von steuer- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten berate ich Sie in Ihren privaten Angelegenheiten lösungsorientiert und führe für Sie vor Gericht Verfahren strategisch und durchsetzungsstark.
  • Abitur am Ratsgymnasium Bielefeld (2002)
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Universität Hamburg (2002-2007) mit Schwerpunkt Familien- und Erbrecht
  • Universität Hamburg
  • Universität Hamburg bei Herrn Prof. Dr. Struck
    im Familienrecht, nacheheliches Unterhaltsrecht
  • Dissertation zum Thema „Probleme der Härteklauseln im neuen Scheidungsunterhaltsrecht“ (2011)

beim Hanseatischen Oberlandesgericht, u.a. bei

  • der Deutsch-Dänischen Handelskammer in Kopenhagen (Steuerrecht mit internationalem Bezug)
  • der Kanzlei von Stein & von Stein in Hamburg (Prozessrecht)
  • den Rechtsanwälten Schneider Stein & Partner in Hamburg (Familien- und Erbrecht)
  • Hanseatisches Oberlandesgericht
  • Eversheds Deutschland LLP in München
    (Private Clients/Familien- und Erbrecht)
  • SKW Schwarz Rechtsanwälte in München
    (Private Clients/Familien- und Erbrecht)
Vertrauen braucht
den richtigen Partner.
Meine Wurzeln liegen in Bielefeld. Ich bin hier aufgewachsen. Hier ist mein Netzwerk, meine Familie, meine Freunde. Hier bin ich zu Hause.
Der Trend geht eindeutig hin zur Spezialisierung auf einzelne Rechtsgebiete. Das hat auch mit unserem vielfältigem Rechtssystem zu tun. Außerdem ermöglichen fachspezifisches Know-how und die Erfahrung auf einzelnen Gebieten individuellere Lösungen.
Private Clients sind Mandanten, die auf ihre individuellen Ansprüche bezogener beraten und vertreten werden als nur in den Einzeldisziplinen Erb- und Familienrecht. Jegliche Rechtsangelegenheiten in diesem Zusammenhang werden gelöst.
Das lässt sich nicht so einfach beantworten. An erster Stelle steht das Vertrauen und der persönliche „Bezug“ zum Anwalt, da es um sehr emotionale und persönliche Angelegenheiten geht. Jeder Anwalt hat seine Stärken und Spezialgebiete. Egal, ob Großkanzlei oder Einzelanwalt. Lassen Sie am besten Ihr Gefühl entscheiden. Denn dort, wo Sie sich verstanden fühlen, sind sie auch am Besten vertreten.
Jede Familie hat ihre
eigenen Gesetze. Ich helfe
Ihnen, sie zu verstehen.

Kanzlei
Dr. Nicole Kapitza
Welle 50
33602 Bielefeld
Deutschland

Tel.: +49 521 96236-120
Mobil: +49 151 40245914
Fax: +49 521 96236-121
mail@kanzlei-kapitza.de

Mitglied im DAV/AnwaltVerein